Umzugstipps

Haben Sie an alles gedacht?


 

Umzugstipps

Umziehen nach Zürich

Bei einem Umzug nach Zürich kommen viele Fragen auf. Diese Homepage der Stadt Zürich informiert über viele wichtige Punkte um Umzüge nach Zürich möglichst einfach und effizient zu machen.

Wegziehen aus Zürich

Wenn Sie aus Zürich wegziehen, dann finden Sie hier nähere Informationen.

Umziehen innerhalb der Stadt Zürich

Melden Sie sich innerhalb von 8 Tagen im Kreisbüro des neuen Wohnkreises. Diese Meldung muss persönlich erfolgen. Hier eine Liste der Kreisbüros. Für Schweizer Bürger/-innen reichen als Dokumente der

  • Schriftenempfangsschein oder die Wochenaufenthaltsbewilligung und das
  • Dienst- oder Zivilschutzbüchlein (sofern dienstpflichtig)

Ausländische Staatsangehörige benötigen:

  • Ausländerausweis
  • Pass (bei EU Bürgern genügt auch die Identitätskarte)
  • Gebühren für den Wohnungswechsel (diese sind je nach Art der Bewilligung verschieden)

Weiters haben Sie die Möglichkeit eines Online-Adresswechsels bei einem Umzug in Zürich.

Bei einer Adressänderung können Sie auch gleich eine provisorische Parkkarte beantragen.

Strassenkarte Zürich

Zu allererst ist bei Umzügen in und nach Zürich die Orientierung wichtig. Deshalb hier vorweg eine Karte der Stadt für Zuzügler.

Wohnsitzbestätigung

Wenn Sie eine neue Wohnsitzbestätigung benötigen,
so erhalten Sie diese im Personenmeldeamt in den Kreisbüros.
Hier finden sie das Verzeichnis der Kreisbüros und deren Öffnungszeiten.
Sie können ihre Wohnsitzbestätigung aber auch hier online bestellen.

Umzug und Adresswechsel

Adressänderung

Gratiskarten für Adressänderung durch einen Umzug erhalten Sie auf der Poststelle.
Hier eine Liste der Postfilialen der Stadt Zürich.

Bitte beachten Sie die sehr unterschiedlichen Öffnungszeiten der Poststellen, und rufen Sie eventuell zuvor die Post-Hotline 0848 888 888 an um sicherzustellen das die jeweilige Stelle geöffnet ist.

Weitere Postfilialen im Umland von Zürich finden Sie bitte hier.

Nachsendeauftrag online

Wir empfehlen auf jeden Fall einen Nachsendeauftrag online abzugeben, das spart wertvolle Zeit während der Umzugsvorbereitungen.

Strassenverkehrsamt Zürich

Bei einem Umzug nach Zürich müssen auch beim Strassenverkehrsamt Zürich die Adressänderungen bekanntgegeben werden. Es ist notwendig die Adressänderung für Fahrausweis/Führerschein, aber auch für den Fahrzeugausweis durchzuführen.

Hier finden Sie die Adressen und Öffnungszeiten der Zweigstellen des Strassenverkehrsamts im Kanton Zürich. Bei Adressänderungen durch einen Umzug innerhalb des Kantons Zürich, können sie dieses Online-Formular verwenden.

Umzug nach Zürich (aus einem anderen Kanton)

Wichtig ist die Meldung innerhalb von 14 Tagen beim Strassenverkehrsamt Zürich. Hier finden Sie das Merkblatt (PDF Format) des Strassenverkehrsamts Zürich zum Thema „Umzug mit Kantonswechsel

Zum Lesen des Programms ist das Programm „Acrobat Reader“ notwendig. Sollte dieser noch nicht auf Ihrem Computer installiert sein, können Sie eine Gratisversion hier herunterladen:

Hier finden Sie alle Formulare des Strassenverkehrsamts Zürich im Überblick.

Adressänderung Armee und Militär

Sie müssen auch beim Militär Zürich Ihren Umzug bekannt geben. Für eine Adressänderung bei der Armee melden Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen beim Kreiskommando des Wohnortkantons.

Hier finden Sie die Adressen der militärischen Stellen.

Adressänderung Zivildienst

Sollten Sie die nationale Dienstpflicht mittels Zivildienst beim Zivilschutz ableisten, so führen Sie bitte ihre Adressänderung bei der Regionalstelle Zürich durch:

Abteilung Zivilschutz Kanton Zürich
Thurgauerstrasse 56
CH-8090 Zürich
Tel. +41 43 259 71 11
Fax +41 43 259 75 75
E-Mail: azs@amz.zh.ch

Öffnungszeiten:
Mo-Fr 08:00 - 11:30 und 13:30 - 16:30
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
S- Bahn bis Zürich - Oerlikon, dann mit Bus 781 bis
Leutschenbachstrasse, und dann zu Fuss bis zum Eingang Thurgauerstrasse 56

Anfahrtsweg:
Die Thurgauerstr. 56 befindet sich nahe der Messe Zürich, die Richtung ist Opfikon-Glattbrugg. Parkplätze hinter dem Haus und auf dem öffentlichen Parkplatz vis-à-vis

Hier die Homepage der Abteilung Zivilschutz.

Sperrmüll - Entsorgung Stadt Zürich

Sollten Sie sich bei Ihrem Umzug für eine neue Einrichtung entscheiden, und die alten Möbel abtransportieren wollen, stehen wir natürlich gerne für Sie bereit!

Nähere Informationen zu unseren Entsorgungs-Services finden Sie hier.

Sollten Sie dennoch die Mühe auf sich nehmen und den Sperrmüll selbst entsorgen wollen, finden Sie hier Informationen über die Abfallentsorgung der Stadt Zürich.

Einbürgerung in die Schweiz

Wenn Sie eine Einbürgerung in Zürich anstreben, wenden Sie sich bitte an das Migrationsamt Zürich.

Zoll Schweiz – Einfuhrbestimmungen – Übersiedlungsgut Schweiz

Hier einige Informationen vom Zoll Schweiz zu Einfuhrbestimmungen von Übersiedlungsgut bei Umzug aus dem Ausland in die Schweiz.

Bei Verlegung des Wohnsitzes und Einfuhr sind alle Hausrats-Gegenstände, Tiere, Sammlungen und Ihr Auto abgabenfrei. Die Bedingung ist allerdings der persönliche Gebrauch mind. 6 Monate vor Einfuhr und die weitere Benutzung nach dem Umzug.

Im Zuge der Einfuhr ist das ausgefüllte Antragsformular 18.44 dem Einreisezollamt vorzulegen.
Das Formular 18.44 können Sie hier herunterladen.

Die Veranlagung Ihres Umzugsgutes muss unbedingt während den Öffnungszeiten der Zollämter für Handelswaren erfolgen (siehe unter Kontakt_Öffnungszeiten und Adressen der Zolldienststellen).

Die Veranlagung des Umzugsgutes muss beim Zollamt für Handelswaren erfolgen.
Hier finden sie Zolldienststellen des Kantons Zürich.

Heirat (Ausstattungsgut)

Bei Umzug in die Schweiz durch Heirat mit einem Schweizer Ehepartner können das Umzugsgut sowie alle Hochzeitsgeschenke abgabefrei eingeführt werden.

Verwenden Sie hierzu das Antragsformular 18.45 und legen es in der Zolldienststelle vor.
Das Formular 18.45 können Sie hier herunterladen.

Erben (Erbschaftsgut)

Bei Erbschaft von Gegenständen die sich im Ausland befinden, kann eine in der Schweiz niedergelassene Person diese abgabenfrei einführen.

Verwenden Sie hierzu das Antragsformular 18.46 und legen es in der Zolldienststelle vor.
Wenn der Wert der Gegenstände 100.000 Franken übersteigt, muss die Einfuhr zwingend bei der Zollkreisdirektion eingereicht werden.

Das Formular 18.46 können Sie hier herunterladen, Informationen vom Schweizer Zoll zu privatem Umzugsgut beim Übersiedeln in die Schweiz können hier eingesehen werden.

Wohnungssuche - Immobilien der Stadt Zürich

Zu einem Umzug nach Zürich gehört natürlich die vorherige Wohnungssuche.
Die Mietwohnungen in der Stadt Zürich finden Sie am besten in lokalen Zeitungen z.B. dem Tagblatt der Stadt Zürich, im Immobilienteil der Homepage der lokalen Zeitungen, oder in großen gesamtschweizerischen Immobiliendatenbanken.

Wir wünschen viel Erfolg bei der Suche!

Internetsuchmaschinen:

Bundesamt für Wohnungswesen

Nähere Informationen zu den rechtlichen Hintergründen bei Mietwohnungen, finden Sie auf der Homepage vom Bundesamt für Wohnungswesen:

Generelle Infos zum Thema Wohnen gibt es weiters auf der Seite des Bundesamt für Wohnungswesen.

Informationen zu Wohnen & Miete

Die Homepage Hausinfo.ch gibt genaue Informationen zum Thema Mietwohnungen in Zürich. So z.B. Mietrecht, Untermiete, Wertquote (Anteil einer Stockwerkseinheit am Gesamtwert der Liegenschaft) oder Rügefristen. Weiters Tipps zur richtigen Kündigung oder die Grenzen der Lärmbelästigung in Mietwohnungen.

Auf dieser Homepage der Bundesbehörden der Schweizerischen Eingenossenschaft, finden Sie das gesamte Schweizerische Mietrecht im detaillierten Gesetzestext.

Hier finden Sie den Mieterverband des Kantons Zürich. Hier können Sie auf der Homepage eine Mietzinsberechnung nachvollziehen, verschiedene Merkblätter, Musterbriefe und Checklisten herunterladen und viele Informationen im Bereich „Fragen & Antworten“ nachlesen. Die jährliche Mitgliedschaft für Besitzer einer Privatwohnung kostet SFr 75,- (die einmalige Einschreibgebühr SFr 25,-)

Auf der Seite von Mietrechtpraxis finden Sie wichtige Angaben zum Hypothekarzins, Lebensdauertabellen und Informationen zu Heiz- und Nebenkosten. Weiters werden Bücher, Kurse und Seminare zum Thema Mietrecht angeboten.

Hauseigentümerverband Zürich

Wenn Sie durch Ihren Umzug zu einem neuen Haus- oder Wohnungseigentümer geworden sind, finden Sie hier auf dieser Webseite jede Menge Informationen über den Hauseigentümerverband Zürich, Mietvertrag und auch nützliche Formulare.

Erstattung & Rückforderung der Umzugskosten für Expatriates

Wenn Sie als internationaler Spezialist - Expatriate in die Schweiz gezogen sind, werden die Umzugskosten meist vom Arbeitgeber übernommen bzw. sind diese von der Steuer absetzbar.
Hier finden Sie ein Informationsblatt des Kantonalen Steueramtes Zürich zu diesem Thema.
Unter Punkt 14 finden Sie Informationen zur Rückerstattung der Umzugskosten für Expatriates.

Schulen und Kindergarten Zürich

Vor einem Umzug nach Zürich, muss natürlich auch für Ihre Kinder ein Platz in Schule und Kindergarten organisiert werden.

Eine Übersicht über alle öffentlichen Schulen in Zürich, mit allen weiteren relevanten Informationen.

Wasserwerk Zürich

Sollte Ihr Vermieter die Ummeldung von Gas, Wasser und Elektrizität an Sie übergeben haben, dann finden Sie unter dem folgenden Links weitere Informationen.

Wasserversorgung Zürich

http://www.stadt-zuerich.ch/internet/wvz/home.html/
Stadt Zürich
Wasserversorgung
Hardhof 9
Postfach 1179
8021 Zürich
Tel: 044 435 21 11
Hier finden Sie ein Online-Formular für direkte Anfragen an das Wasserwerk.

Elektrizitätswerk der Stadt Zürich

Auf dieser Seite des EWZ-Kundenzentrums können Sie online Ihren Stromanschluss bei einem Umzug ummelden:
http://www.stadt-zuerich.ch/internet/ewz/home/services/online-services.html/

ewz-Kundenzentrum

Verrechnung, Umzug und Tarife
Beatenplatz 2
8001 Zürich
http://www.stadt-zuerich.ch/internet/ewz/home.html/
Privathaushalte:
Telefon 058 319 47 01
Telefax 058 319 41 90

ErdGas Zürich

Allgemeine Informationen zu Erdgas in Zürich finden Sie hier.
Änderung der Gasanschlussdaten bei einem Umzug sind über ein Online-Formular auf dieser Seite möglich.

Hausarzt

Um nach dem Umzug in die neue Umgebung einen neuen Hausarzt zu finden,
empfehlen wir die Internetseite:
www.doktor.ch/

Steuern nach Umzug – Kantonales Steueramt Zürich

Wohnsitzwechsel innerhalb der Schweiz

Die Steuerpflicht im Kanton Zürich beginnt an jenem Tag, an dem der Wohnsitz oder Aufenthalt der steuerpflichtigen Person in einer Gemeinde im Kanton beginnt. Innerhalb der Schweiz ist es massgeblich wo sich der Wohnort am Ende des Steuerjahres befindet.

Nur an jenem Wohnort, an dem sich die steuerpflichtige Person zu Ende der Steuerperiode befindet, ist eine Steuererklärung einzureichen.

Nur für Liegenschaften und Betriebstätten werden Steuerausscheidungen zwischen Kantonen vorgenommen. Weiters gibt es innerkantonal keine Ausscheidungen (Ausnahme: Juristische Personen)

Für die anderen zu besteuernden Kapitalleistungen (Säule 2, Säule 3a und Zahlungen infolge Tod oder Invalidität) die getrennt vom Einkommen betrachtet werden, gilt der Zeitpunkt der Fälligkeit.

Das heißt, es werden innerkantonal und interkantonal nur jene Kapitalleistungen besteuert, welche die Fälligkeit während der Dauer des Wohnsitzens erlangt haben.

Zuzug aus dem Ausland/Wegzug ins Ausland

Ist die Steuerpflicht nur für einen Teil der Steuerperiode anzuwenden, so wird dieses unterjährige Steuer nach besonderen Bestimmungen erhoben.

Zuzug aus dem Ausland: Die Steuerpflicht im Kanton Zürich beginnt an jenem Tag, an dem der Wohnsitz oder Aufenthalt der steuerpflichtigen Person in einer Gemeinde im Kanton beginnt.

Wegzug ins Ausland: Die Steuerpflicht endet mit dem Wegzug aus dem Kanton Zürich. Für alle weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das:Kantonales Steueramt ZürichBändliweg 21Postfach8090 ZürichTelefon: 043 259 40 50Hier finden Sie ein Online-Kontaktformular.Auf dieser Seite können Sie eine Steuererklärungssoftware gratis herunterladen.

Büroumzug in Zürich

Ein Büroumzug in Zürich bringt ganz eigene Probleme mit sich. Um eine Vorstellung von der Komplexität eines solchen Unterfangens zu erhalten, lesen sie bitte unsere Seite zum Angebot Büroumzug.

Krankenkasse(n) und Versicherungen

Ihr Umzug und Ihre Adressänderung müssen natürlich auch bei Versicherung und Krankenkasse gemeldet werden.

Ein Verzeichnis aller Schweizer Krankenversicherer finden Sie hier.

Wenn Sie eine neue Versicherung benötigen, können Sie hier den günstigsten Anbieter wählen. Versicherungsvergleich bei Comparis und Versicherungen24.

Internetprovider

Wenn Sie im Zuge Ihrer Übersiedelung Ihren Internetprovider wechseln möchten, so finden Sie hier einen Internetprovider Vergleich:
http://www.wieistmeineip.ch/dsl-anbieter/vergleich.html/
http://www.providerliste.ch/v5/provider/index.html/

AHV-Ausgleichskasse

Auch bei der AHV-Ausgleichskasse muss die Adresse geändert werden. Das Onlineportal der Ausgleichskasse der Stadt Zürich finden Sie hier:

http://www.svazurich.ch/index/index.cfm?page=ak_ausweis/

Mit diesem Formular können Sie die Adressänderung vornehmen.

Bitte faxen Sie das Formular an die SVA Zürich unter 044 448 55 55.
Für weitere Fragen an die SVA:

Online Formular:
Telefonische Information
044 448 50 00
Öffnungszeiten
Mo- Fr: 08.00 bis 17.00 Uhr
Adresse:
SVA Zürich
Postfach
8087 Zürich
Firmensitz:
SVA Zürich
Röntgenstrasse 17
8005 Zürich

Möbel kaufen oder Möbel einlagern an der neunen Wohnadresse

Sollten Sie in eine kleinere Wohnung als bisher zügeln, und Ihre wertvollen Möbel trotzdem behalten wollen, können Sie diese bei uns einlagern lassen.

Wenn Sie für ihre neue Wohnung in Zürich ganz neue Möbel kaufen möchten, dann können Sie hier nach Möbelhäusern im 20km Umkreis suchen. Wir stellen ihnen diese auch gern zu- die durchschnittlichen Wartezeiten bei grösseren Möbelhäusern sind leider 4-6 Wochen.

www.yellowmap.ch/YM/Poi/Poi.aspx?

Billag Adressänderung und Telefon ummelden

Für die Änderung Ihrer Adresse bei Billag können Sie auf der folgenden Seite
ein Onlineformular ausfüllen:

Weitere Informationen zur Billag finden Sie hier.

Fürs die Adressänderung bei Telefon und Natel ist dies hier möglich.

Freie Zufahrt beim Zügeln: Parkplatz reservieren

Um freie Zufahrt mit Ihrem Umzugswagen zu haben, müssen Sie ein Parkverbot
vor Ihrer neuen Wohnadresse errichten.

Normalerweise macht das die Zügelfirma für Sie, doch können Sie die Bewilligung auch selbst bei der Dienstabteilung Verkehr beziehen.

Dienstabteilung Verkehr
Bewilligungsstelle
Mühlegasse 18/22
Postfach
8021 Zürich
Tel. 044 411 89 16
Fax 044 411 89 53

Weiters beantragen Sie bitte eine Parkkarte für eine Tagesbewilligung in den blauen Zonen:
http://www.stadt-zuerich.ch/internet/pd/dav/b/bew/best/tb.html/

Wohnungsräumung bei Todesfall

Was tun bei einem Todesfall? Auf dieser Seite der Notariate Zürich finden Sie nähere Informationen.
Anmeldung eines Todesfalls bei der Stadt Zürich:

http://www.stadt-zuerich.ch/internet/bva/bfa/home/rund_um_den_tod0/rund_um_den_tod/was_tun_im_todesfall.html/

Nach der Meldung bei der Gemeinde sind die nächsten Schritte:

  • Informieren des Vermieters/Hausverwaltung
  • Planung der Wohnungsräumung
  • Bestellung einer Zügelfirma für Räumung und Reinigung

Weitere Behördengänge in Bund, Kanton und Gemeinde:
www.ch.ch/

Noch Fragen?

Fordern Sie Ihre kostenlose Offerte unter 044 842 66 20 oder über unser Kontaktformular an.

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